• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Zulassungen
  • Datum
    17.05.2023
  • Unterkategorie
    Hörfunk analog
  • Partei(en)
    vidaFlex Vereinigung der Ein-Personen-Unternehmen Österreich#Livetunes Network GmbH
  • GZ
    KOA 1.711/23-001

Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet "Wien 99,1 MHz"

Die KommAustria hat dem Verein vidaFlex Vereinigung der Ein-Personen-Unternehmen Österreich gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6, und 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien 99,1 MHz“ erteilt.

Aufgrund der zugeordneten, in der Beilage 1 beschriebenen, Übertragungskapazität „WIEN 11 (KW Simmering) 99,1 MHz“ umfasst das Versorgungsgebiet „WIEN 11 (KW Simmering) 99,1 MHz“ im Wesentlichen Teile des Stadtgebietes von Wien. Die Wiener Gemeindebezirke 1, 3, 4, 5, 6, 7, 8, und 9 können vollständig versorgt werden. Die Gemeindebezirke 2, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 21, 22 und 23 können teilweise versorgt werden. Ebenso können in den niederösterreichischen Bezirken Korneuburg, Tulln und St. Pölten die Gemeinden Leobendorf, Korneuburg, Klosterneuburg, Langenzersdorf und Purkersdorf teilweise versorgt werden.

Gegen diesen Bescheid wurde von mehreren Parteien Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Das BVwG hat die von der Livetunes Network GmbH gegen den Bescheid der KommAustria erhobene Beschwerde mit Erkenntnis vom 01.07.2025, GZ W290 2275889-1/15E, als unbegründet abgewiesen.

Das BVwG hat die von der Antenne Salzburg GmbH gegen den Bescheid der KommAustria erhobene Beschwerde mit Beschluss vom 23.10.2025, GZ W290 2275930-1/23E infolge der Zurückziehung der Beschwerde eingestellt.

Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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