• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    05.09.2022
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 1.800/22-014

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Tunnelfunkanlagen

DIe KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 iVm § 34 Abs. 1, 2 und 5 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern beschriebenen Funkanlagen für die Dauer von zehn Jahren erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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