• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    26.07.2022
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    Trending Topics GmbH
  • GZ
    KOA 1.950/22-123

Zurückweisung einer Anzeige betreffend einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf

Die KommAustria hat die Anzeige eines audiovisuellen Mediendienstes der Trending Topics GmbH vom 08.10.2021 gemäß § 9 Abs. 2 AMD-G iVm § 13 Abs. 3 AVG, zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen