• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    16.03.2021
  • Unterkategorie
    Feststellungsbescheide
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.950/21-032

Feststellungsbescheid betreffend das Nichtvorliegen eines audiovisuellen Mediendienstes

Die KommAustria hat die Anzeige von A vom 10.10.2020 betreffend eines geplanten YouTube-Kanals mit Lern- bzw. Beispielvideos für die Bereiche Rechnungswesen und Betriebswirtschaft gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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