Die KommAustria hat über Antrag der Radio Arabella GmbH gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 23.05.2018, KOA 1.022/18-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 17.06.2019, KOA 1.022/19-004, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „ALTLENGBACH (Steinhutberg) 95,00 MHz“, „KREMS (Kalorisches Kraftwerk Theiß) 107,1 MHz“, „JUDENAU (Raiffeisen Silo) 99,4 MHz“ und „WAIDHOFEN YB 6 (Eben) 107,3 MHz“
dahingehend geändert, dass die beantragten Leistungserhöhungen nach Maßgabe der beiliegenden technischen Anlageblätter (Beilagen 1 bis 4) bewilligt werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“