Die KommAustria hat über Antrag der Radio Arabella GmbH gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 23.05.2018, KOA 1.022/18-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 17.06.2019, KOA 1.022/19-004, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „ALTLENGBACH (Steinhutberg) 95,00 MHz“, „KREMS (Kalorisches Kraftwerk Theiß) 107,1 MHz“, „JUDENAU (Raiffeisen Silo) 99,4 MHz“ und „WAIDHOFEN YB 6 (Eben) 107,3 MHz“
dahingehend geändert, dass die beantragten Leistungserhöhungen nach Maßgabe der beiliegenden technischen Anlageblätter (Beilagen 1 bis 4) bewilligt werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"