Die KommAustria hat dem Antrag der WELLE 1 Graz Der Rocksender GmbH auf Genehmigung einer grundlegenden Änderung des Programmcharakters des mit Bescheid des BKS vom 02.06.2010, GZ 611.123/0001-BKS/2009, genehmigten Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Graz 104,6 MHz“ gemäß § 28a Abs. 3 iVm Abs. 1 PrR-G stattgegeben.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.