Die KommAustria hat die Anzeige der G&H Rock FM Medien GmbH betreffend den Twitch-Kanal „Rock FM TV“ abrufbar unter https://www.twitch.tv/rockfmaustria gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.