Die KommAustria hat auf Antrag der Pay + Internet Payment Service GmbH gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 1 und 3 sowie Abs. 5 TKG 2021, die mit Bescheid der KommAustria vom 14.02.2020, KOA 1.531/20-004, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen "IMST 3 (Studio Imst) 104,7 MHz" und "LANDECK 3 (Krahberg) 107,1 MHz" dahingehend geändert, dass die beantragten Standortverlegungen und Änderungen der technischen Parameter nach Maßgabe der beiliegenden technischen Anlageblätter bewilligt werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“