Die KommAustria hat auf Antrag der Pay + Internet Payment Service GmbH gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 1 und 3 sowie Abs. 5 TKG 2021, die mit Bescheid der KommAustria vom 14.02.2020, KOA 1.531/20-004, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen "IMST 3 (Studio Imst) 104,7 MHz" und "LANDECK 3 (Krahberg) 107,1 MHz" dahingehend geändert, dass die beantragten Standortverlegungen und Änderungen der technischen Parameter nach Maßgabe der beiliegenden technischen Anlageblätter bewilligt werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"