Die KommAustria hat der Radio Eins Privatradio Gesellschaft m.b.H. gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5, 6, 13 Abs. 1 Z 3 und 28e ff PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 für die Dauer von zehn Jahren ab 10.01.2021 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Wien, Niederösterreich und Burgenland“ erteilt („Zusammengefasste Zulassung“).
Aufgrund der zugeordneten umschriebenen Übertragungskapazitäten umfasst das Versorgungsgebiet die Bundeshauptstadt Wien, weite Teile der Bundesländer Niederösterreich und Burgenland sowie angrenzende Teile der Bundesländer Oberösterreich und Steiermark, soweit sie durch diese Übertragungskapazitäten versorgt werden können.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“