Die KommAustria hat die am 02.08.2022 eingelangte Anzeige von A betreffend die Kanäle
· Livestream „AusterFieber653“ (abrufbar unter https://www.twitch.tv/austerfieber653)
· Abrufdienst „AusterFieber653“ (abrufbar unter https://www.twitch.tv/austerfieber653)
gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.