Die KommAustria hat die Anzeige von A, vom 08.08.2022, betreffend den YouTube-Kanälen „decent daydream“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@decentdaydream/videos, und „Babsis True Crime“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@babsistruecrime4906/featured, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 und 4 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.