• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    07.12.2022
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.950/22-166

Zurückweisung einer Anzeige betreffend audiovisuelle Mediendienste auf Abruf

Die KommAustria hat die Anzeige von A, vom 08.08.2022, betreffend den YouTube-Kanälen „decent daydream“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@decentdaydream/videos, und „Babsis True Crime“, abrufbar unter https://www.youtube.com/@babsistruecrime4906/featured, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 und 4 AMD-G zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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