Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2a und § 83 Abs. 1 TKG 2003 der Radio Event GmbH für den Zeitraum von 20.09.2021 bis 29.09.2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „WIEN 11 (KW Simmering) 104,6 MHz", „WIEN 11 (KW Simmering) 106,5 MHz“, „WIEN 11 (KW Simmering) 96,4 MHz“ und „WIEN 11 (KW Simmering) 99,1 MHz“ nach Maßgabe der beiligenden technischen Anlageblätter zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Beschwerde gegen den ORF