Die KommAustria hat die am 16.06.2021 eingelangte Anzeige der A betreffend den Twitch-Kanal „Twitch MoriaProfa“ (bereitgestellt unter https://www.twitch.tv/moriaprofa) wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"