Die KommAustria hat die am 16.06.2021 eingelangte Anzeige der A betreffend den Twitch-Kanal „Twitch MoriaProfa“ (bereitgestellt unter https://www.twitch.tv/moriaprofa) wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.