Die Kommaustria hat die am 16.02.2022 eingelangte Anzeige von A betreffend den YouTube Kanal „markrei93“ und den Twitch Kanal „markrei93“ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.