A hat als gemäß § 9 Abs. 2 VStG verantwortlicher Beauftragter für den gesamten Bereich des Österreichischen Rundfunks für Übertretungen nach § 38 Abs. 1 Z 2 ORF-Gesetz zu verantworten, dass die von ca. 09:58 Uhr bis ca. 13:02 Uhr im Fernsehprogramm ORF eins ausgestrahlte Sendung „FIS Alpine Ski WM Garmisch-Partenkirchen 2011: Abfahrt der Herren“ weder an ihrem Anfang um ca. 09:58 Uhr noch an ihrem Ende um ca. 13:02 Uhr
1.) hinsichtlich des Sponsors „A1“, und
2.) hinsichtlich des Sponsors „Kronen Zeitung“
als gesponserte Sendung gekennzeichnet wurde.
Über A wurden wegen dieser Verwaltungsübertretungen Verwaltungsstrafen in Höhe von je EUR 5.000,- verhängt.
Das Straferkenntnis der KommAustria wurde mit Bescheid des UVS Wien vom 27.02.2013, GZ: UVS-06/23/1729/2012-17, bestätigt.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“