Die KommAustria hat der Radio Eins Privatradio GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 die in den Beilagen 1 bis 3 beschriebenen Übertragungskapazitäten „ASPANG 2 (Kulmariegel) 89,6 MHz“, „S VALENTIN (Rittmannsberg) 101,6 MHz“ und „BERNDORF 2 (Guglzipf) 87,6 MHz“ zur Erweiterung des mit Bescheid der KommAustria vom 19.12.2016, KOA 1.021/16-001, zuletzt geändert mit Bescheid vom 25.07.2018, KOA 1.021/18-027, zugeteilten Versorgungsgebietes „Wien, Niederösterreich und Burgenland“ zugeordnet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes