Die KommAustria hat die Beschwerde betreffend den im Fernsehprogramm ORF 2 am 27.04.2020 im Rahmen der um 21:10 Uhr ausgestrahlten Sendung „Thema“ gesendeten Beitrag „Auf engstem Raum – häusliche Gewalt in der Isolation“ gemäß § 13 Abs. 3 AVG iVm § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen