Die KommAustria hat die Beschwerde betreffend den im Fernsehprogramm ORF 2 am 27.04.2020 im Rahmen der um 21:10 Uhr ausgestrahlten Sendung „Thema“ gesendeten Beitrag „Auf engstem Raum – häusliche Gewalt in der Isolation“ gemäß § 13 Abs. 3 AVG iVm § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"