• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    17.02.2022
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    Österreichischer Rundfunk
  • GZ
    KOA 11.285/22-001

Überprüfung des Qualitätssicherungssystem für die Jahre 2019/2020 gemäß § 4a ORF-G

Die KommAustria hat gemäß § 4a Abs. 8 iVm §§ 36 Abs. 1 und 37 Abs. 1 ORF-G festgestellt, dass der ORF in den Jahren 2019 und 2020 das Verfahren der Überarbeitung des Qualitätssicherungssystems eingehalten hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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