Die KommAustria hat die am 19.10.2018 bei der KommAustria eingelangte Anzeige von Maximilian Ratzenböck betreffend
a) den YouTube-Kanal „Maximilian Ratzenböck“ unter der Internetadresse https://www.youtube.com/channel/UChyYp2qz9d1gLSTck-6jsBg
b) den YouTube-Kanal „Nachspielzeit“ unter der Internetadresse https://www.youtube.com/channel/UCtGI0wVcFisXl0v8_XaKlqA/feed
gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“