Die KommAustria hat die am 19.10.2018 bei der KommAustria eingelangte Anzeige von Maximilian Ratzenböck betreffend
a) den YouTube-Kanal „Maximilian Ratzenböck“ unter der Internetadresse https://www.youtube.com/channel/UChyYp2qz9d1gLSTck-6jsBg
b) den YouTube-Kanal „Nachspielzeit“ unter der Internetadresse https://www.youtube.com/channel/UCtGI0wVcFisXl0v8_XaKlqA/feed
gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „KLOSTERNEUBURG (Freiberg BOS Mast) 96,0 MHz" zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes