• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    09.12.2022
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Alpensat Broadcast GmbH
  • GZ
    KOA 2.300/22-072

Rechtsverletzung wegen Senden ohne aufrechte Zulassung

Die KommAustria hat gemäß §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD- G festgestellt, dass die Alpensat Broadcast GmbH die Bestimmung des § 3 Abs. 1 erster Satz AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie im Zeitraum vom 22.06.2021 bis zum 20.06.2022 das Fernsehprogramm „VISIT-X.tv“ über den Satelliten ASTRA 19,2° Ost, Transponder 115, Frequenz 12.663 MHz, Polarisation horizontal, ausgestrahlt hat, ohne dafür über eine aufrechte Zulassung zu verfügen.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Das BVwG hat das Beschwerdeverfahren betreffend die von Alpensat Broadcast GmbH gegen den Bescheid der KommAustria erhobene Beschwerde wegen Zurückziehung der Beschwerde mit Beschluss vom 16.10.2023, GZ W271 2264533-1/8E, eingestellt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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