Die KommAustria hat der FHW Radio und Forschung GmbH gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 PrR-G und Abs. 9 TKG 2021 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk für den Zeitraum vom 06.05.2022 bis zum 05.05.2023 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes