Die KommAustria hat der FHW Radio und Forschung GmbH gemäß § 3 Abs. 2 iVm Abs. 5 Z 2 und Abs. 6 PrR-G und Abs. 9 TKG 2021 die Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk für den Zeitraum vom 06.05.2022 bis zum 05.05.2023 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"