Die KommAustria hat die Anzeige von A vom 23.06.2023 betreffend das unter der Internetadresse https://www.twitch.tv/asperbee bereitgestellte Angebot, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 und Z 4 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Fernsehprogramms
Zuerkennung des Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber
Zulassung zur Errichtung und zum Betrieb einer bundesweiten Multiplex-Plattform für digital terrestrischen Hörfunk im Standard DAB+ gemäß § 15 Abs. 1 PrR-G
Beschwerde gegen den ORF