Die KommAustria hat die Anzeige von A vom 23.06.2023 betreffend das unter der Internetadresse https://www.twitch.tv/asperbee bereitgestellte Angebot, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 iVm § 2 Z 3 und Z 4 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes