1. Die KommAustria hat auf Antrag der RUVIN GmbH, gemäß § 9 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass es sich bei dem von ihr unter https://www.youtube.com/channel/UCUihsmANOdnjllM3q5jwG2g/featured bereitgestellten Angebot derzeit um keinen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 handelt.
2. Die KommAustria hat weiters festgestellt, dass es sich bei dem von der RUVIN GmbH unter https://www.youtube.com/channel/UC5mVq1AZyx0L2y0g8Ser5SA bereitgestellten Angebot
derzeit um keinen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 AMD-G handelt.
3. Die KommAustria hat weiters festgestellt, dass es sich bei dem unter https://www.youtube.com/channel/UCMSJd0d3d73tRBvW18hmBqg?view_as=subscriber von der RUVIN GmbH bereitgestellten Angebot derzeit um keinen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 AMD-G handelt.
4. Die KommAustria hat weiters festgestellt, dass es sich bei dem unter https://www.youtube.com/channel/UCCd-Aq7ZnEodqb5Be8OnNtA?view_as=subscriber von der RUVIN GmbH bereitgestellten Angebot derzeit um keinen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 AMD-G handelt.
5. Die KommAustria hat weiters festgestellt, dass es sich bei dem unter www.professionals.ruvin.com von der RUVIN GmbH bereitgestellten Angebot um keinen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 AMD-G handelt.
6. Die am 03.07.2020 bei der KommAustria eingelangten Anzeigen der RUVIN GmbH betreffend der YouTube-Kanäle unter der URL https://www.youtube.com/channel/UCUihsmANOdnjllM3q5jwG2g/featured?view_as=subscriber, unter der URL
https://www.youtube.com/channel/UCCd-Aq7ZnEodqb5Be8OnNtA/videos, unter der URL https://www.youtube.com/channel/UCMSJd0d3d73tRBvW18hmBqg? view_as=subscriber und unter der URL https://www.youtube.com/channel/UC5mVq1AZyx0L2y0g8Ser5SA/about
wurden gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“