• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    27.08.2019
  • Unterkategorie
    Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen
  • Partei(en)
    Tirol TV GmbH
  • GZ
    KOA 4.433/19-007

Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige von Eigentumsänderungen

Die KommAustria hat gemäß §§ 60, 61 Abs. 1 und 62 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Tirol TV GmbH die Bestimmung des § 10 Abs. 7 AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die am 27.12.2018 erfolgten Änderungen in ihren Eigentumsverhältnissen nicht binnen zwei Wochen ab Rechtswirksamkeit der Abtretung oder Anteilsübertragung der Regulierungsbehörde angezeigt hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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