Die KommAustria hat der Radio Event GmbH gemäß § 3 Abs. 1 und 2, §§ 5 und 6 sowie § 13 Abs. 1 Z 3 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab Rechtskraft dieses Bescheides die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „WIEN 104,6 MHz“ erteilt.
Der Bescheid ist noch nicht rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.