Die KommAustria hat der Beschwerde von Herbert Kickl gegen den am 09.05.2022 im Fernsehprogramm ORF 1 im Rahmen der Sendung „ZIB Magazin“ um ca. 20:04 Uhr ausgestrahlten sowie beginnend mit 09.05.2022 für einen Zeitraum von sieben Tagen unter http://tvthek.orf.at abrufbar gehaltenen Beitrag zum Rücktritt von Regierungsmitgliedern gemäß §§ 35, 36 Abs. 1 Z 1 lit. a und § 37 Abs. 1 ORF-G Folge gegeben und festgestellt, dass der ORF durch die Moderation des Beitrages, in deren Rahmen der Beschwerdeführer unsachlich als Teil einer „Regierungsbande“ bezeichnet wurde, § 4 Abs. 5 Z 3 iVm § 10 Abs. 7 ORF-G und § 18 Abs. 1 ORF-G verletzt hat.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"