Die KommAustria hat auf Antrag des Vereins Freies Radio B 138 gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 07.07.2017, KOA 1.381/17-007, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „PETTENBACH (Friedenskreuz) 94,2 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Leistungserhöhung nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes