Der Beschuldigte hat es von jedenfalls 30.08.2021 bis 23.12.2021 unterlassen, die Tätigkeit als Anbieter des unter der Internetadresse https://www.youtube.com/channel/UCNx1KxSLKwIHplAWGipMSTQ bereitgestellten audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf „ROBERT´S ROOSTER SHOW “ gemäß § 9 Abs. 1 AMD-G spätestens zwei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit der KommAustria anzuzeigen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"