Die KommAustria hat im Rahmen ihrer Rechtsaufsicht über private Rundfunkveranstalter und audiovisuelle Mediendiensteanbieter gemäß § 2 Abs. 1 Z 6 KOG in Verbindung mit den §§ 61 Abs. 1, 62 Abs. 1 und 66 Abs. 1 AMD-G festgestellt, dass die Telenet Systems GmbH als Veranstalterin der Kabelfernsehprogramme „Schlosskopf“ und „Hahnenkamm“ die Bestimmungen gemäß § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 7 letzter Halbsatz AMD-G dadurch verletzt hat, dass sie die Änderungen ihrer Eigentumsverhältnisse durch Ausscheiden der Gesellschafterin Roswitha Scheidle und die Erhöhung der Gesellschaftsanteile von Gertrude Eckl-Schwaiger auf 30 %, von Mario Johannes Schwaiger auf 7,50 %, von Marco Michael Schwaiger auf 2,5 % und der Elektrizitätswerke Reutte AG auf 60 %, nicht bis zum 31.12.2020 der Regulierungsbehörde bekanntgegeben hat und insoweit für das Jahr 2020 keine vollständige Aktualisierung der in § 9 Abs. 2 AMD-G genannten Daten an die KommAustria erfolgt ist.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“