1. Die KommAustria hat der KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. gemäß § 22 Abs. 1 und 2 AMD-G zur Erprobung digitaler Übertragungstechniken und programmlicher Entwicklungen (Pilotversuche) die Bewilligung zur Veranstaltung und digitalen Verbreitung des Fernsehprogramms „KRONEHIT TV“ über die der Österreichischen Rundfunksender GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 27.06.2022, KOA 4.310/22-007, zugeordneten Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“ erteilt.
2. Die Zulassung nach Spruchpunkt 1. wird gemäß § 22 Abs. 6 AMD-G für die Zeit von 01.07.2022 bis zum 30.06.2023 befristet.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"