Die KommAustria hat die am 24.06.2022 eingelangte Anzeige des A betreffend einen Twitch-Kanal (bereitgestellt unter https://www.twitch.tv/tv_101) wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.