• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Medientransparenz
  • Datum
    12.07.2019
  • Unterkategorie
    Verwaltungsstrafverfahren
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 13.500/19-022

Straferkenntnis wegen unterlassener Bekanntgabe nach dem MedKF-TG

Der Beschuldigte hat als vertretungsbefugtes Organ des Rechtsträgers Graz Winterspiele 2026 GmbH und somit gemäß § 9 Abs. 1 VStG für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften strafrechtlich Verantwortlicher dieses Rechtsträgers in 8010 Graz, Rathaus, zu verantworten, dass die Graz Winterspiele 2026 GmbH innerhalb des Zeitraums von 01.10.2018 bis 15.10.2018 sowie in der mit Schreiben vom 29.10.2018, KOA 13.250/18-005, gesetzten Nachfrist von vier Wochen, d.i. im Zeitraum von 02.11.2018 bis 30.11.2018, die Bekanntgaben gemäß §§ 2 und 4 MedKF-TG an die KommAustria über die unter www.rtr.at abrufbaren Webschnittstelle unterlassen hat.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen