• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsverletzungen
  • Datum
    16.02.2022
  • Unterkategorie
    Beschwerden
  • Partei(en)
    OC System GmbH
  • GZ
    KOA 12.067/22-001

Zurück- bzw. Abweisung einer Beschwerde gegen den ORF

1. Die KommAustria hat die Beschwerde der OC System GmbH vom 20.01.2021,

a. soweit sie die Feststellung einer Verletzung des ORF-G durch die Ausstrahlung eines Sendungstrailers für die Sendung „Bürgeranwalt“ am 16.01.2021 um ca. 18:52:20 Uhr im Fernsehprogramm ORF 2 begehrt, gemäß § 36 Abs. 1 Z 1 lit. a iVm § 37 Abs. 1, § 4 Abs. 5 sowie § 10 Abs. 5 und 7 ORF-G als unbegründet abgewiesen, und

b. im Übrigen, insbesondere, soweit sie auf die Gewährung von einstweiligem Rechtschutz gerichtet ist, gemäß §§ 36 Abs. 1 iVm 37 Abs. 1 ORF-G als unzulässig zurückgewiesen.

2. Die KommAustria hat die Beschwerde der OC System GmbH vom 19.05.2021 gemäß § 36 Abs. 3 ORF-G als verspätet zurückgewiesen.

Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Der Bescheid wurde in (teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.

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