Die KommAustria hat der Ländle TV GmbH gemäß § 5 Abs. 1, 2 und 3 AMD-G die Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Fernsehprogramms „Ländle TV“ über die der ORS Comm GmbH & Co KG mit Bescheid der KommAustria vom 25.10.2022, KOA 4.232/22-004, zugeordnete terrestrische Multiplex-Plattform für terrestrischen Rundfunk „MUX C – Vorarlberg“ für die Dauer von zehn Jahren beginnend mit 16.02.2023 erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zurückweisung einer Beschwerde gegen den ORF
Abweisung eines Einspruchs gegen die Liste der zur Redakteurssprecherwahl wahlberechtigten journalistischen Mitarbeiter
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