Die KommAustria hat der T-ROCK GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die Ükap "MAYRHOFEN 3 (Ahorn – Panorama Funkstation) 91,20 MHz" zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 13.10.2016, KOA 1.547/16-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 25.03.2022, KOA 1.547/22-001, zugeteilten Versorgungsgebietes "Innsbruck, Inn-, Wipp- und Stubaital" zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr "Innsbruck, Inn-, Wipp-, Stubai- und Zillertal".
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „VOESENDORF (Mobilfunkmast) 105,1 MHz“
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 11B"