Die KommAustria hat der T-ROCK GmbH gemäß § 10 Abs. 1 Z 4 iVm § 12 PrR-G iVm § 13 Abs. 7 Z 1 und Abs. 9 TKG 2021 die Ükap "MAYRHOFEN 3 (Ahorn – Panorama Funkstation) 91,20 MHz" zur Erweiterung ihres mit Bescheid der KommAustria vom 13.10.2016, KOA 1.547/16-001, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 25.03.2022, KOA 1.547/22-001, zugeteilten Versorgungsgebietes "Innsbruck, Inn-, Wipp- und Stubaital" zugeordnet. Der Name des Versorgungsgebietes lautet nunmehr "Innsbruck, Inn-, Wipp-, Stubai- und Zillertal".
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“