Die KommAustria hat dem Bayerischen Rundfunk gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2a TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden, einen Bestandteil des Spruchs bildenden, technischen Anlageblätter beschriebenen Funkanlagen zur Veranstaltung von Hörfunk erteilt:
· Funkstelle UNTERSBERG, Standort Geiereck, Frequenz 87,8 MHz
· Funkstelle UNTERSBERG, Standort Geiereck, Frequenz 91,9 MHz
· Funkstelle UNTERSBERG, Standort Geiereck, Frequenz 92,9 MHz
· Funkstelle UNTERSBERG, Standort Geiereck, Frequenz 96,1 MHz
· Funkstelle UNTERSBERG, Standort Geiereck, Frequenz 100,7 MHz
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“