Die KommAustria hat gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 der Antenne Salzburg GmbH für den Zeitraum von 24.04.2023 bis 28.04.2023 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „WIEN 11 (KW Simmering) 100,3 MHz“ und „WIEN 11 (KW Simmering) 96,4 MHz“ nach Maßgabe der beiliegenden technischen Anlageblätter (Beilagen 1 und 2) zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“