Die KommAustria hat dem Verein Freies Radio Innsbruck FREIRAD Verein zur Förderung der Meinungsvielfalt und Freiheit der Meinungsäußerung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 18.11.2021 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Innsbruck 105,9 MHz und Teile des Bezirkes Innsbruck-Land“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Feststellungsbescheid betreffend audiovisuellen Mediendienst
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes