Die KommAustria hat dem Verein Freies Radio Innsbruck FREIRAD Verein zur Förderung der Meinungsvielfalt und Freiheit der Meinungsäußerung gemäß § 3 Abs. 1 und 2 sowie den §§ 5 und 13 Abs. 1 Z 1 PrR-G iVm § 54 Abs. 3 Z 1 und Abs. 5 TKG 2003 für die Dauer von zehn Jahren ab 18.11.2021 die Zulassung zur Veranstaltung eines Hörfunkprogramms für das Versorgungsgebiet „Innsbruck 105,9 MHz und Teile des Bezirkes Innsbruck-Land“ erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung
Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 10A“, INNTAL EBBS (Ebbs Buchberg) Block 10A“ und „INNTAL EBBS (Ebbs Buchberg) Block 11D“ sowie „UNTERSBERG GEIERECK (Untersberg) Block 10A“,
Strafverfügung wegen Nichtaktualisierung