• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    24.01.2022
  • Unterkategorie
    Feststellungsbescheide
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.950/21-132

Feststellungsbescheid betreffend das Nichtvorliegen audiovisueller Mediendienste

Die KommAustria hat über den Antrag vom 27.06.2021 von A gemäß § 9 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass es sich bei den von ihr anbietenden Kanälen "AnnaCreativeTime", welche unter https://www.twitch.tv/annacreativetime und https://www.youtube.com abrufbar sein werden, derzeit um keine audiovisuellen Mediendienste im Sinne von § 2 Z 3 AMD-G handelt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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