Die KommAustria hat über Anzeige der MEGA Radio GmbH, vormals MEGA Radio SNA GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 16.03.2018, KOA 4.270/18-007, erteilten Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms „MEGA Radio Austria“ über die der RTG Radio Technikum GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 14.12.2017, KOA 4.530/17-005, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX II – Wien“ gemäß § 6b Abs. 3 PrR-G die Änderung des Programms genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“