Die KommAustria hat über Anzeige der MEGA Radio GmbH, vormals MEGA Radio SNA GmbH, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 16.03.2018, KOA 4.270/18-007, erteilten Zulassung zur Veranstaltung und Verbreitung des digitalen Hörfunkprogramms „MEGA Radio Austria“ über die der RTG Radio Technikum GmbH mit Bescheid der KommAustria vom 14.12.2017, KOA 4.530/17-005, zugeordnete Multiplex-Plattform für terrestrischen Hörfunk „MUX II – Wien“ gemäß § 6b Abs. 3 PrR-G die Änderung des Programms genehmigt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes