• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    06.08.2021
  • Unterkategorie
    Feststellungsbescheide
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.950/21-080

Feststellungsbescheid betreffend das Nichtvorliegen eines audiovisuellen Mediendienstes

Die KommAustria hat auf Antrag vom 09.03.2021 von A gemäß § 9 Abs. 8 AMD-G festgestellt, dass es sich bei dem von ihm anbietenden Kanal "Mi Fre History", welches unter https://www.youtube.com/channel/UCBqNPWSIkdZTMMiK978HFwQ abrufbar sein wird, derzeit um keinen audiovisuellen Mediendienst im Sinne von § 2 Z 3 AMD-G handelt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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