Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2a und § 83 Abs. 1 TKG 2003 der N & C Privatradio Betriebs GmbH für den Zeitraum von 18.03.2020 bis 19.03.2020 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „ALTLENGBACH (Steinhutberg) 96,0 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblatts erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"
Beschwerde gegen den ORF
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6A" und "BREGENZ 1 (Pfänder) Block 6C"