Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2a und § 83 Abs. 1 TKG 2003 der N & C Privatradio Betriebs GmbH für den Zeitraum von 18.03.2020 bis 19.03.2020 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „ALTLENGBACH (Steinhutberg) 96,0 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblatts erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Straferkenntnis wegen des Verstoßes gegen werberechtliche Vorschriften des AMD-G
Bewilligung der ÜKap "HTL Pinkafeld" zur Verbreitung von Rundfunk über die Multiplex-Plattform „5G-Broadcast-Testbetrieb Wien“
Beschwerde gegen den ORF
Straferkenntnis wegen Verletzung von Werbebestimmungen