Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2a und § 83 Abs. 1 TKG 2003 der N & C Privatradio Betriebs GmbH für den Zeitraum von 18.03.2020 bis 19.03.2020 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „ALTLENGBACH (Steinhutberg) 96,0 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblatts erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“