• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    19.05.2023
  • Unterkategorie
    RDS-PI Codes
  • Partei(en)
    Radio Drei Privatradio Gesellschaft m.b.H.
  • GZ
    KOA 1.380/23-020

Änderung eines RDS-PI-Codes

Die KommAustria hat auf Antrag der Radio Drei Privatradio Gesellschaft m.b.H. die mit Bescheid der KommAustria vom 29.11.2017, KOA 1.380/17-012, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den dort beiliegenden technischen Anlageblättern beschriebenen Funkanlagen gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 41 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2021 dahingehend geändert, dass ein geänderter überregionaler und lokaler RSD-PI-Code wie in den technischen Anlageblättern ersichtlich vergeben wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

Weitere Entscheidungen