Die KommAustria hat auf Antrag der Digitale Video Broadcast – Tiroler Oberland (DVB-T) GmbH die dieser mit Bescheid der KommAustria vom 09.11.2018, KOA 4.226/18-005, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 19.12.2019, KOA 4.226/19-002, erteilte Zulassung zum Betrieb einer terrestrischen Multiplex-Plattform gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 84 Abs. 1 und 5 TKG 2003 dahingehend geändert, dass die darin enthaltene Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage
· „IMST 4 (Plattenrain) Kanal 34“
nunmehr nach Maßgabe des diesem Bescheid beiliegenden technischen Anlageblattes gilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“