Die KommAustria hat den Antrag des Vereins Planet SOL Gemeinschaft zur Förderung von Kommunikation und Kreativität vom 11. ergänzt am 12.01.2021 auf Zuordnung der Übertragungskapazität „WIEN INNERE STADT (Donaukanal) 93,6 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk in diesem Versorgungsgebiet wird gemäß § 13 Abs. 2 PrR-G als verspätet zurückgewiesen.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Erweiterung einer bundesweiten Zulassung um das bisherige Versorgungsgebiet "Oberösterreichischer Zentralraum"
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ERNSTHOFEN 1,143 MHz“
Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der ÜKap „YBBS DONAU (Hengstberg) 94,9 MHz“ zur Erweiterung des Versorgungsgebietes „Niederösterreichischer Zentralraum“