Die KOmmAustria hat aufgrund der am 23.12.2021 eingelangten Anzeige von A betreffend das Angebot „Expedition Bewusstsein“, abrufbar unter https://expeditionbewusstsein.net/, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G festgestell, dass es sich derzeit dabei um keinen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf gemäß § 2 Z 3 AMD-G handelt und die Anzeige deshalb zurückgewiesen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-Gesetzes
Änderung des Bescheids betreffend die Marktdefinition und Marktanalyse für den Vorleistungsmarkt "Analoge terrestrische Übertragung von Hörfunksignalen zum Endkunden mittels UKW"
Bewilligung der beantragten Änderung der technischen Parameter
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes