Die KOmmAustria hat aufgrund der am 23.12.2021 eingelangten Anzeige von A betreffend das Angebot „Expedition Bewusstsein“, abrufbar unter https://expeditionbewusstsein.net/, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G festgestell, dass es sich derzeit dabei um keinen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf gemäß § 2 Z 3 AMD-G handelt und die Anzeige deshalb zurückgewiesen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.
Zurückweisung einer Beschwerde wegen Verletzung des ORF-G
Verletzung von Werbebestimmungen
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen "WIEN 8 (Liesing) Block 5C" und "WIEN 8 (Liesing) Block 10B"
Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlagen „WIEN 1 (Kahlenberg) Block 5C" und "WIEN 1 (Kahlenberg) Block 10B"