• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Sonstiges
  • Datum
    11.07.2022
  • Unterkategorie
    Sonstiges
  • Partei(en)
    anonymisiert
  • GZ
    KOA 1.950/22-067

Zurückweisung einer Anzeige betreffend eines audiovisuellen Mediendienstes auf Abruf

Die KOmmAustria hat aufgrund der am 23.12.2021 eingelangten Anzeige von A betreffend das Angebot „Expedition Bewusstsein“, abrufbar unter https://expeditionbewusstsein.net/, gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G festgestell, dass es sich derzeit dabei um keinen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf gemäß § 2 Z 3 AMD-G handelt und die Anzeige deshalb zurückgewiesen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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