• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    03.08.2022
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Robin Schmutzer
  • GZ
    KOA 1.101/22-053

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „SPITZ AN DER DONAU (Tausendeimerberg) 89,00 MHz“ zur Veranstaltung von Ereignishörfunk

Die KommAustria hat Robin Schmutzer gemäß § 28 Abs. 1 Z 4 zweiter Fall iVm § 34 Abs. 2 und 5 TKG 2021 iVm § 3 Abs. 2, 5 und 6 PrR-G für die Dauer der aufrechten Zulassung nach Spruchpunkt 1. des Bescheides der KommAustria vom 06.07.2022, KOA 1.101/22-046, die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der im technischen Anlageblatt (Beilage 1) beschriebenen Funkanlage zur Veranstaltung von Ereignishörfunk erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig

Anmerkung: Der Bescheid wurde in (Teil-) anonymisierter Fassung veröffentlicht.

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