• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Rechtsaufsicht
  • Datum
    08.07.2022
  • Unterkategorie
    Programmänderungen
  • Partei(en)
    Sky Österreich Fernsehen GmbH
  • GZ
    KOA 2.155/22-010

Genehmigung der Änderung der Weiterverbreitung

Die KommAustria hat über Antrag der Sky Österreich Fernsehen GmbH, Inhaberin einer mit Bescheid der KommAustria vom 16.08.2012, KOA 2.135/12-016, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 09.07.2021, KOA 2.155/21-002, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Fernsehprogramms „Sky Sport Austria“ gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm sowie die schon bisher bei erhöhtem Programmaufkommen verbreiteten, bis zu zehn Optionsfeeds mit programmbegleitendem Inhalt in HD ab 12.07.2022 über die im Bescheid angeführten Kapazitäten des Satelliten ASTRA 19,2° Ost, verbreitet werden.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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