Die KommAustria hat über Antrag der Sky Österreich Fernsehen GmbH, Inhaberin einer mit Bescheid der KommAustria vom 16.08.2012, KOA 2.135/12-016, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 09.07.2021, KOA 2.155/21-002, erteilten Zulassung zur Veranstaltung des Fernsehprogramms „Sky Sport Austria“ gemäß § 6 Abs. 2 und 3 AMD-G die Änderung der Verbreitung des Programms dahingehend genehmigt, dass das Programm sowie die schon bisher bei erhöhtem Programmaufkommen verbreiteten, bis zu zehn Optionsfeeds mit programmbegleitendem Inhalt in HD ab 12.07.2022 über die im Bescheid angeführten Kapazitäten des Satelliten ASTRA 19,2° Ost, verbreitet werden.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.
Zulassung zur Veranstaltung von Ausbildungshörfunk unter Nutzung der Ükap „S POELTEN 2 (Schildberg) 94,4 MHz“
Programmbouquetänderung gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G
Strafverfügung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes
Rechtsverletzung wegen Nichtanzeige eines Abrufdienstes