Die KommAustria hat der Bayern Digital Radio GmbH gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „BREGENZ 1 (Pfänder) Kanal 8B“, die durch das beiliegende, einen Bestandteil des Spruchs bildende, technische Anlageblatt (Beilage 1) beschrieben ist, zur Verbreitung von digitalem Hörfunk sowie Zusatzdiensten erteilt.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.