• Bereich
    KommAustria
  • Kategorie
    Frequenzen
  • Datum
    14.09.2023
  • Unterkategorie
    Fernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
  • Partei(en)
    Bayern Digital Radio GmbH
  • GZ
    KOA 4.501/23-005

Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage "BREGENZ 1 (Pfänder) Kanal 8B"

Die KommAustria hat der Bayern Digital Radio GmbH gemäß § 28 Abs. 1 iVm § 34 Abs. 2 TKG 2021 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „BREGENZ 1 (Pfänder) Kanal 8B“, die durch das beiliegende, einen Bestandteil des Spruchs bildende, technische Anlageblatt (Beilage 1) beschrieben ist, zur Verbreitung von digitalem Hörfunk sowie Zusatzdiensten erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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