Die KommAustria hat aufgrund der am 11.02.2022 eingelangten Anzeigen von A betreffend den YouTube-Kanal „Vorrat-selbstgemacht“ abrufbar unter https://www.youtube.com/channel/UCLLYLRUyWsRv_nE0i3L2riQ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G festgestellt, dass es sich derzeit dabei um keinen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf handelt und die Anzeige deshalb zurückgewiesen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.